Ab dem 1. Januar 2021 wird der allgemeine Umsatzsteuersatz dann wieder auf 19 % angehoben. Ob die USt.-Senkung verlängert wird, ist derzeit offen. Die Umsatzsteuer von 16 % ist auf Umsätze anzuwenden, die in dem Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 UStG). Auf den Zahlungszeitpunkt kommt es nicht an!
Doch was gilt bei Teilleistungen und was bei Abschlagszahlungen? Und was gilt bei langfristigen Verträgen? Antworten auf diese und andere Fragen gibt das Merkblatt „Absenkung und Erhöhung der Umsatzsteuer“, das Sie im Internen Mitgliederbereich unter Sonstige Services/Coronavirus finden.
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